
nachdenkseiten.de · Mar 2, 2026 · Collected from GDELT
Published: 20260302T141500Z
Vier Jahre nach Beginn der russischen Invasion der Ukraine haben wir doch eigentlich die korrekten politisch-medialen Sprachregelungen verstanden. Kaum eine Nachrichtensendung, kaum eine politische Rede kam ohne sie aus. Wer ein anderes Land „völkerrechtswidrig“ und „brutal“ angreift, ist ein Bösewicht und wird sanktioniert. Das angegriffene Land hat hingegen „jedes Recht auf Verteidigung“ und muss dabei selbstverständlich auch unterstützt werden. Unsere Solidarität gehört dem Angegriffenen, aber nicht dem Angreifer. So weit, so gut. Nach Beginn des völkerrechtswidrigen, brutalen Angriffskriegs der USA und Israels gegen Iran können wir diese Sprachregelung nun wohl auf dem Müllhaufen der politischen Plattitüden entsorgen. Ein Kommentar von Jens Berger. Dieser Artikel liegt auch als gestaltetes PDF vor. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Weitere Artikel in dieser Form finden Sie hier. In ihrer ersten gemeinsamen Erklärung zum Iran-Krieg verurteilten die drei großen Europäer Merz, Macron und Starmer die Angriffe „auf das Schärfste“. Gemeint waren damit jedoch nicht die Angriffe Israels und der USA, sondern die „iranischen Angriffe“. Bitte was? Das hatten wir doch anders in Erinnerung. Als es beispielsweise um die Taurus-Lieferungen ging, sagte Merz noch, dass die Ukraine, als angegriffener Staat, das Recht hätte, die gelieferten Raketen „auch jenseits der eigenen Landesgrenzen gegen militärische Ziele“ einzusetzen. Im Wahlkampf sagte er zudem, „wir müssen alles tun, um der Ukraine zu ermöglichen, ihr Recht auf Selbstverteidigung uneingeschränkt auszuüben“. Ähnlich großzügig war Merz übrigens, als es um israelische Militärschläge ging. Laut Merz endet „das Selbstverteidigungsrecht Israels nicht an seinen Staatsgrenzen. Wenn die Bedrohung von außerhalb kommt, [habe] Israel das Recht, sich gegen diese Bedrohung zur Wehr zu setzen.“ Ist es nicht seltsam, dass er der Ukraine und Israel das Recht auf Selbstverteidigung zugesteht und dieses Recht sogar durch deutsche Waffenlieferungen aktiv unterstützt, dem Iran das Recht auf Selbstverteidigung aber aberkennt? Nun wurde ja in den letzten Jahren viel über das Völkerrecht doziert. Sagt das Völkerrecht denn nicht, dass ein angegriffener Staat das Recht auf Selbstverteidigung habe? Gilt dieses Völkerrecht für den Iran nicht? Wir wollen ja gar nicht so weit gehen, die Bundesregierung nun aufzufordern, den Iran aktiv zu unterstützen. Denn gemäß der Ukraine-Rhetorik müssten sie das ja, hieß es doch immer, man habe die moralische Pflicht, dem Angegriffenen zu helfen. Völkerrechtlich bedenklich, wenn auch nicht überraschend, ist freilich auch die ausbleibende Kritik gegen den glasklaren Völkerrechtsbruch durch Israel und die USA. Im Falle des Ukrainekriegs begründete Merz die Sanktionen gegen Russland explizit damit, dass Russland „mit seinem Angriff auf die Ukraine“ das Völkerrecht gebrochen habe. Müsste er dann nicht jetzt ein Sanktionspaket gegen Israel und die USA schnüren? Haben Israel und die USA etwa das ach so heilige Völkerrecht nicht auch gebrochen? Israel und die USA „rechtfertigen“ ihren Angriffskrieg übrigens mit der Präventivkriegsthese. Sie behaupten also ernsthaft, mit ihren Angriffen nur einem iranischen Angriff zuvorgekommen zu sein. Das ist freilich absurd und kein ernsthafter Beobachter teilt diese Sichtweise. Doch so absurd die Aussage ist – Merz, Macron und Starmer teilen sie. Würde man die russische Invasion der Ukraine mit der Präventivkriegsthese begründen, würde man in seinem Wikipedia-Eintrag wohl die Attribute „Verschwörungsideologe“ und „Schwurbler“ bekommen. Darf man Friedrich Merz jetzt öffentlich und ungestraft derart titulieren? Aber ja. Das Völkerrecht. Die letzten vier Jahre galt es als unsere Bibel und nun spielt es keine Rolle mehr. Schon während des Gazakriegs hatte man das Völkerrecht ja lieber suspendiert. Überraschend ist das nicht. Der Verweis auf das Völkerrecht ist nun einmal taktischer Natur. Wenn es einem – wie im Falle Ukrainekrieg – mal zufällig in die Karten spielt, tut man gerne so, als sei das Völkerrecht der Kategorische Imperativ staatlichen Handelns, der auch für uns oberster Leitfaden ist. Wenn wir oder unsere Verbündeten hingegen das Völkerrecht brechen, sollte man das ganze Gerede aber bitte nicht so genau nehmen. Das ist heute so, das war aber auch schon immer so. Oder hat es den politisch-medialen Komplex Deutschlands großartig gestört, dass die Kriege gegen Irak, Afghanistan, Libyen und natürlich auch gegen die Bundesrepublik Jugoslawien selbstverständlich auch brutale völkerrechtswidrige Angriffskriege waren? Quod licet iovi, non licet bovi. Kehren wir also nun zurück zur Normalität und zum Faustrecht. Aber bitte, bitte, liebe Politiker und Journalisten – erzählt uns nie wieder etwas über das Völkerrecht. Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.Herzlichen Dank!