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Überweisung zum Facharzt : Wann Pflicht , wann freiwillig ?
op-online.de
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Published 4 days ago

Überweisung zum Facharzt : Wann Pflicht , wann freiwillig ?

op-online.de · Feb 18, 2026 · Collected from GDELT

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Published: 20260218T091500Z

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StartseiteDeutschlandStand: 18.02.2026, 09:44 UhrKommentareEine Überweisung ist meist keine Pflicht, kann aber medizinisch sinnvoll sein. Sie liefert wichtige Infos für den Facharzt. Ein Detail kann Wartezeit und Behandlung spürbar beeinflussen.Hamm – Brauche ich eine Überweisung, um zum Facharzt zu gehen? Diese Frage stellen sich viele Patientinnen und Patienten – und die Antwort ist weniger eindeutig, als man denkt. Ein Überblick über die Regeln, die Ausnahmen und warum sich der Weg über den Hausarzt fast immer lohnt.Mit oder ohne Überweisung? Das müssen Sie über den Facharztbesuch wissen. © Erwin Wodicka/ImagoZunächst die gute Nachricht: In Deutschland gilt grundsätzlich die freie Arztwahl. Das bedeutet: Sie dürfen sich aussuchen, zu welchem Arzt Sie gehen – auch ohne Überweisung. Das gilt für Privatversicherte uneingeschränkt und für gesetzlich Versicherte im Rahmen der zugelassenen Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Oder anders gesagt: Wenn Sie einen Hautarzt, Orthopäden oder Kardiologen aufsuchen möchten, können Sie dort in den meisten Fällen einfach anrufen und einen Termin vereinbaren. Kein Hausarztbesuch vorher nötig, kein Überweisungsschein Pflicht. So weit die Theorie. In der Praxis gibt es allerdings einige wichtige Ausnahmen – und gute Gründe, trotzdem den Hausarzt zuerst aufzusuchen.Hausarzt als Lotse: Warum die Überweisung mehr als Papier istEs gibt Situationen, in denen Sie ohne Überweisung schlicht nicht behandelt werden. Diese Fälle sollten Sie kennen:Medizinisch-technische Fachgebiete (Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin): Diese Fachgebiete sind auf die Zusammenarbeit mit überweisenden Ärzten ausgerichtet. Sie untersuchen Proben, erstellen Befunde oder führen spezialisierte Behandlungen durch – immer im Auftrag eines anderen Arztes.Ambulante Behandlung im Krankenhaus: Krankenhausärzte, die an der ambulanten Versorgung teilnehmen, dürfen Patienten nur mit Überweisung behandeln. Einzige Ausnahme: der medizinische Notfall.Hausarztvertrag (HZV): Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse einen sogenannten Hausarztvertrag abgeschlossen haben – offiziell „Hausarztzentrierte Versorgung“ (HZV) – dann haben Sie sich freiwillig verpflichtet, vor dem Facharztbesuch immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. In diesem Fall ist die Überweisung Pflicht.Allein in der Region Westfalen-Lippe nehmen laut dem Hausärzteverband bereits mehr als eine Million Patientinnen und Patienten an solchen Verträgen teil, bundesweit sind es über zehn Millionen. Als Gegenleistung gibt es je nach Kasse Vorteile wie reduzierte Zuzahlungen oder Prämienzahlungen. Wichtig: Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen HZV-Vertrag abgeschlossen haben – fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.Wann Sie keine Überweisung benötigenFür einige Fachrichtungen benötigen Sie als gesetzlich Versicherte grundsätzlich keine Überweisung – auch nicht über die Terminservicestelle 116 117. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zählen dazu Hausärzte, Kinder- und Jugendmediziner, Gynäkologen, Augenärzte, pychotherapeutische Sprechstunden. Hier können Sie direkt Termine vereinbaren. Bei allen anderen Fachrichtungen ist eine Überweisung zwar meistens keine formale Pflicht – aber sie bringt handfeste Vorteile.Hier wird es leider etwas unübersichtlich: Denn auch wenn formal keine Überweisung nötig ist, handhaben es die Facharztpraxen sehr unterschiedlich. Lars Rettstadt, Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe, beschreibt das gegenüber wa.de aus seiner Erfahrung so: „Manche nehmen ohne Überweisung gar keine Patientinnen und Patienten an. Bei den anderen, wo auch ohne Überweisung Untersuchungen erfolgen, ist es in der Regel noch schwieriger, einen Termin zu bekommen.“Das heißt: Ohne Überweisung stehen Ihre Chancen auf einen schnellen Termin oft schlechter. Der Tipp der Stiftung Gesundheitswissen auf wa.de-Anfrage: „Am besten klärt man vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin vielleicht doch eine Überweisung zur Abrechnung benötigt.“ Ein kurzer Anruf in der Facharztpraxis vor dem Termin kann Ihnen also einen unnötigen Weg ersparen.Warum sich die Überweisung fast immer lohntAuch wenn Sie formal keine Überweisung benötigen – es gibt starke Argumente, trotzdem eine mitzubringen. Und die sind nicht bürokratischer Natur, sondern medizinischer. Der Überweisungsschein ist schließlich mehr als nur irgendein Zettel. Ein Überweisungsschein informiert den Facharzt über Ihre bisherige Diagnose, vorliegende Befunde und verschriebene Medikamente. Laut der Stiftung Gesundheitswissen vermeidet der Facharzt so „unnötige Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten“.Ihr Hausarzt kennt schließlich Ihre Krankengeschichte, oft über Jahre hinweg. Er kann einschätzen, welcher Facharzt für Ihr Problem der richtige ist – und welcher nicht. Lars Rettstadt sagt: „Wir erleben häufig, dass die Patienten ohne Überweisung losziehen und wir es am Ende glattbügeln müssen, wenn sich etwa hinterher herausstellt, dass die gewünschte MRT-Untersuchung gar nicht nötig war.“Der Hausarzt kann außerdem seine Mediziner-Kollegen auf die Dringlichkeit hinweisen. Das kann ein entscheidender Vorteil sein und den Unterschied zwischen drei Wochen und drei Monaten Wartezeit ausmachen. Rettstadt erklärt: „Wenn vorher ein Hausarzt draufgeschaut hat, kann er eine Einschätzung treffen und den Kolleginnen und Kollegen auch übermitteln: Es ist dringend.“Facharzttermin ohne Überweisung klappt oft nicht wie gedachtNach der Behandlung informiert der Facharzt außerdem den Hausarzt über seine Ergebnisse. So bleibt Ihr Hausarzt als Ihr zentraler Ansprechpartner immer auf dem aktuellen Stand. Gerade bei mehreren Erkrankungen oder verschiedenen Fachärzten ist das entscheidend – sonst weiß am Ende niemand über alles Bescheid.Gezielte Überweisungen entlasten darüber hinaus das gesamte System. „Durch eine Steuerung seitens der Hausarztpraxen können oftmals unnötige Untersuchungen bei Fachärzten vermieden werden“, sagt Rettstadt. „So sorgen gezielte Überweisungen dafür, dass in den Facharztpraxen weniger Termine von Patientinnen und Patienten blockiert sind, die dort gar nicht hingehören.“Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe sieht das so. Ein KV-Sprecher formuliert es gegenüber wa.de deutlich: „Derzeit leisten wir uns eine Struktur, in der maßgeblich diejenigen entscheiden, welche Ressourcen zur Behandlung eingesetzt werden, die im Hinblick auf diese Entscheidung am wenigsten Expertise mitbringen: die Patienten.“ Das sei kein Vorwurf – „es ist schlicht nicht ihre Aufgabe, sie sind ja keine Mediziner.“


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