
ovb-online.de · Feb 20, 2026 · Collected from GDELT
Published: 20260220T151500Z
ovb-online-deRosenheimRegion ChiemgauStand: 20.02.2026, 13:08 UhrKommentareArchivbild Ortsmitte von der Anhöhe Gam © KrammerEinstimmigkeit im Rathaus: Die Sanierungssatzung wurde aktualisiert und das Gebiet erweitert. Auch bei der Wärmeplanung ist Siegsdorf einen Schritt weiter. Bürgermeister Kamm kündigte Informationsveranstaltungen für die Bürger an, um die neuen Pläne im Detail vorzustellen.Siegsdorf – Nach zeitintensiven „Vorbereitenden Untersuchungen“ und mehreren Beratungen sowie Stellungnahmen im Gemeinderat konnte die Neuaufstellung der Sanierungssatzung „Ortsmitte Siegsdorf“ nun abgeschlossen werden. Dies erfolgte mit der Festlegung des Sanierungsgebietes und der Aufhebung der alten Sanierungssatzung aus dem Jahr 1998.Nach der Abwägung der Stellungnahmen aus der Sitzung vom 9. Dezember wurden weitere Änderungen in die neue Sanierungssatzung eingearbeitet. Unter anderem wurden zum besseren Verständnis die Analysekarten und das Konzept grafisch überarbeitet sowie das Überschwemmungsgebiet der Weißen Traun ergänzt. Das Sanierungsgebiet wurde zudem um die Flurnummer 137 der Gemarkung Obersiegsdorf erweitert, die Parkplätze am Bahnhof der laufenden Bauleitplanung angepasst und die Liste der beabsichtigten Projekte gemäß dem aktuellen Haushaltsplan aktualisiert.Infoabend für Eigentümer geplantBürgermeister Kamm verdeutlichte, dass die Festlegung des Sanierungsgebietes als Rechtsgrundlage notwendig ist, um die Sanierungen gemäß den Zielsetzungen der Voruntersuchung durchführen zu können. Mit dem Satzungsbeschluss werden das Sanierungsgebiet und sein Umgriff festgesetzt. Die Inhalte der Voruntersuchung sind nicht Gegenstand der Satzung. Sie bilden jedoch die inhaltliche und planerische Grundlage bei Sanierungen, ohne in die Eigentumsrechte der Grundbesitzer einzugreifen.Zur Umsetzung ist es auch notwendig, die bisherige Sanierungssatzung aus dem Jahr 1998 aufzuheben. Die Flächen des alten Sanierungsgebietes finden sich im neuen Umgriff wieder. Als weitere Schritte folgen nach dem Satzungsbeschluss die ortsübliche Bekanntmachung, die die Verwaltung für den Gemeindekurier Ende Februar vorsieht. Zudem plant man neben den Informationen in der Bürgerversammlung einen separaten Infoabend für die Bevölkerung. Auch eine zusätzliche Infobroschüre für die Eigentümer des Sanierungsgebietes, die auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht wird, ist vorgesehen.Einstimmig billigte das Gremium die vorbereitenden Untersuchungen des Büros SEP sowie die Erweiterung und Ergänzung des Büros PLANKREIS als Zielsetzung und planerische Grundlage für das neue Sanierungsgebiet „Ortsmitte Siegsdorf“. Das neue Sanierungsgebiet wurde gemäß dem Entwurf vom 2. Februar 2026 festgelegt und die bisherige Sanierungssatzung aus dem Jahr 1998 aufgehoben.Wärmeplan als Orientierungshilfe beschlossenLaut dem Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung wird auch von der Gemeinde Siegsdorf die Erstellung eines Wärmeplanes gefordert. Dazu wurde der Gemeinde vom Projektträger Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) ein Zuwendungsbescheid erteilt. Den Auftrag zur Erstellung der Planungen erteilte die Verwaltung an die Firma ecb: Energie.konzept.bayern.Ziel ist die Schaffung von strategischen Entscheidungsgrundlagen für eine langfristig klimaneutrale, wirtschaftliche und sichere Wärmeversorgung. Dabei geht es nicht um die Umsetzung von Maßnahmen durch die Kommune selbst. Vielmehr geht es um die Erstellung eines Konzeptrahmens, an dem sich die Hausbesitzer und Energienetzbetreiber bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen orientieren können.Die Ergebnisse der Potenzialanalyse und die Zielsetzungen wurden im Oktober im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentiert und der vollständige Entwurf öffentlich ausgelegt. Da keine Stellungnahmen oder Anregungen eingegangen sind, kann die Gemeinde nun mit der abschließenden Beschlussfassung bereits frühzeitig die Pflicht zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfüllen.Mit einstimmigem Beschluss verabschiedete der Gemeinderat die vorgelegte „Kommunale Wärmeplanung“. Damit schuf er ein strategisches, informelles Leitdokument, das sich als Orientierung für eine klimafreundliche, wirtschaftliche und tragfähige Wärmeversorgung versteht, dabei aber keinerlei rechtliche Verbindlichkeit für die Kommune beinhaltet.