
infranken.de · Feb 18, 2026 · Collected from GDELT
Published: 20260218T121500Z
Gassen würde dazu raten "Homöopathie als Kassenleistung zu streichen". Der Rheinischen Post: erklärte er dazu "Menschen sollen gerne Globuli und Mistel-Zweige einsetzen, wenn sie daran glauben – aber nicht zu Lasten der Beitragszahler." Für den Sozialverband VdK stehen die Patienten im Vordergrund Beim Sozialverband VdK konnte man sich auf Nachfrage von inFranken.de inhaltlich nicht direkt zum Thema äußern. Allgemein legt man beim VdK "den Fokus auf die Sicherstellung einer guten Versorgung, die durch ausreichend qualifizierte Fachkräfte gewährleistet sein muss". Sozialverband VdK: "Aus dieser Perspektive betrachten wir entsprechende Fragestellungen primär im Interesse der Patientinnen und Patienten." Krankenkassen erklären Vorgehen im Bewertungsausschuss Zu den Meldungen rund um mögliche Kürzungen bei psychotherapeutischen Leistungen hat sich der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gegenüber inFranken.de ausführlich zu einem grundsätzlichen Vorgehen geäußert. Der Bewertungsausschuss (BA) prüft demnach die Vergütungsentwicklung psychotherapeutischer Leistungen im Vergleich zu ausgewählten Arztgruppen. GKV: "So kam es im Zuge dieser Maßnahmen zuletzt im Jahr 2023 zu einer nachträglichen Honoraranhebung von 55 Millionen Euro pro Jahr für die psychotherapeutischen Leistungen, die folglich stärker anstiegen als die ärztlichen Leistungen." Bei diesem "Procedere" handelt es den Angaben zufolge "um einen üblichen jährlich wiederkehrenden Prozess, dass der Bewertungsausschuss im Zuge der Veröffentlichung der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich die Angemessenheit der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen prüft". Rechtsgrundlage ist dafür § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V in Verbindung mit der ständigen Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht. Entwicklung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen Im Austausch mit inFranken.de erläutert die GKV weitere Hintergründe zur Entwicklung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen. Dazu heißt es: "Im Jahr 2020 wurde die Kalkulationsgrundlage zur Bewertung der vertragsärztlichen Leistungen weiterentwickelt, wodurch unter anderem eine Förderung der 'sprechenden Medizin' erzielt wurde." Insbesondere Gesprächsleistungen wurden demnach "im Rahmen dieser Weiterentwicklung deutlich gegenüber technikintensiven Leistungen aufgewertet". GKV: "Schließlich haben sich die Honorare für psychotherapeutische Leistungen infolge der fortwährenden Prüfung der Angemessenheit seit dem Jahr 2013 im Vergleich zu den übrigen ärztlichen Fachgruppen deutlich überproportional erhöht. Honorare für psychotherapeutische Leistungen: +52 Prozent Honorare für übrige ärztliche Fachgruppen: + 33 Prozent Der Spitzenverband macht daher deutlich: "Infolge dieser Entwicklungen können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten inzwischen einen höheren Ertrag erzielen als die Ärztinnen und Ärzte, die in dem vom Bewertungsausschuss angewandten Verfahren der Vergleichsgruppe zugeordnet sind." Zu konkreten Kürzungen wollen sich die Krankenkassen nicht äußern Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass man stets die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen in der Selbstverwaltung anstrebt. Eine vertraulich geführte Verhandlung ist dafür laut Verband Voraussetzung und gesetzlich auch so festgelegt. GKV: "In diesem Sinne äußern wir uns nicht zu laufenden Verhandlungen vor einem gemeinsamen Abschluss im BA, und gehen davon aus, dass die anderen Parteien sich ebenfalls an die gesetzlichen Vorgaben halten." Viel Kritik an möglichen Kürzungen durch die Krankenkassen Wie das Nachrichtenportal Watson dazu schreibt, hat die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Juliane Tschisgale zu dem Vorstoß eine Petition gestartet. Sie schreibt dazu: "Diese Kürzungen, sollten sie umgesetzt werden, würden die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter Praxen gefährden." Und Dieter Adler, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks, erklärte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt: "Während der Bedarf an Psychotherapie steigt, wollen die Krankenkassen die Vergütung zusammenstreichen. Das ist unverantwortlich." Auch Evelyn Schötz, Sprecherin für Pflege und psychische Gesundheit der Linksfraktion im Bundestag, hat kein Verständnis für ein solches Vorgehen. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt erklärte sie, der Vorstoß der Krankenkassen "ignoriert die Realität der Patientinnen und Patienten". Sie verwies demnach auf Zahlen der OECD. Danach sei der Anteil der Menschen in Deutschland mit unbehandelten psychischen Problemen seit dem Jahr 2021 von vier auf zehn Prozent gestiegen - er hat sich mehr als verdopelt. Hintergrund zu Psychotherapeuten Nach den angegebenen Daten durch die GKV ist die Anzahl der Psychotherapeuten mit GKV-Zulassung in den letzten zehn Jahren um etwa 50 Prozent von 27.125 (2015) auf 40.769 (2024) angestiegen. Damit ist das die zweitstärkste Fachrichtung. Nur die Anzahl der Hausärzte liegt mit 55.435 (2024) etwas höher. GKV: "Von einer so umfassenden Versorgungssituation wie in der Psychotherapie sind wir in anderen fachärztlichen Bereichen weit entfernt." Obwohl die Anzahl der Psychotherapeuten stetig steigt und sich die Leistungsmenge ausweitet, erkennt man beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen keine Verbesserung der Versorgung oder verkürzte Wartezeiten. Vorschaubild: © KI-generiertes Symbolbild/Gemini